Interdisziplinäre Frühförderung

1) Was bedeutet Interdisziplinäre Frühförderung?

„Die Komplexleistung Frühförderung als interdisziplinär abgestimmtes System von Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder und ihrer Familien beginnt mit der Feststellung des Entwicklungsrisikos und endet in der Regel mit dem Schuleintritt.

Alle Leistungen werden auf der Grundlage eines individuellen Förderkonzeptes gemeinsam mit den Eltern erbracht, interdisziplinär entwickelt und laufend entsprechend den Erfordernissen fortgeschrieben.

Die Familien sollen sich die Leistungen nicht mehr zusammensuchen müssen, und sie sollen auch nicht mehr mit Fragen von Zuständigkeiten und Kostenstreitigkeiten der beteiligten Sozialleistungsträger – Krankenkassen und Sozial- oder Jugendhilfeträger – belastet werden.“

(Zitat: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 10. Mai 2005)

2) Welche Kosten sind mit der Behandlung verbunden?

Die Interdisziplinäre Frühförderung ist für alle Familien kostenfrei möglich, wenn der Bedarf festgestellt wird.

3) Wann sollte eine Vorstellung stattfinden? Wenn…

  • Sie beunruhigt sind über die Entwicklung Ihres Kindes, weil Ihnen Ihr Kind aufgrund einer zu frühen Geburt oder einer komplizierten Schwangerschaft Sorgen bereitet,
  • Ihr Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist,
  • die Entwicklung Ihres Kindes in einem oder mehreren Bereichen verzögert ist,
  • Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind altersentsprechend entwickelt ist,
  • sich Ihr Kind auffällig ruhig oder unruhig verhält,
  • Ihr Kind in seinen Sinneswahrnehmungen beeinträchtigt ist
  • Ihr Kinderarzt eine Vorstellung Ihres Kindes für ratsam hält.

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